Rechtsgebiete
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht ist mit seiner Vielzahl an Gesetzen und Verordnungen eines der umfangreichsten Rechtsgebiete überhaupt. Es umfasst als Oberbegriff alle Regelungen im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis, ohne dass diese Regelungen in einem einheitlichen Gesetz gebündelt sind. Das Arbeitsrecht ist geprägt durch eine komplexe Rechtsprechung der Gerichte, einschließlich des Europäischen Gerichtshofes. Dadurch entsteht ein erhebliches Konfliktpotenzial für Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien, in denen oftmals existenzielle Fragen eine Antwort suchen.
Ich berate und vertrete Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Facetten des Arbeitsrechts und finde gemeinsam mit meinen Mandanten individuelle Lösungen.
Mietrecht
Das Mietrecht regelt die Rechtsbeziehung zwischen Vermieter und Mieter. Es ist in seinen wesentlichen Grundzügen im Bürgerlichen Gesetzbuch, dort in den §§ 535 ff. geregelt. Daneben existieren weitere Nebengesetze wie zum Beispiel die Betriebs- oder Heizkostenverordnung sowie ein umfassendes Richterrecht.
Zahlreiche Konflikte zwischen Vermieter und Mieter könnten jedoch bereits im Vorfeld gelöst werden, wenn die Vertragsparteien Kenntnis ihrer Rechte und Pflichten hätten und damit ihre jeweilige Situation zutreffend einschätzen könnten. Mit dieser Zielsetzung berate und vertrete ich Vermieter und Mieter von Wohn- und Geschäftsräumen in allen Bereichen des Mietrechts.
Weitere Rechtsgebiete
Neben dem Arbeits- und dem Mietrecht bin ich selbstverständlich auch in anderen Rechtsgebieten tätig. Allerdings ist es nicht möglich, in allen Bereichen eine vertiefte, für eine sachgerechte Bearbeitung erforderliche Sachkunde zu erreichen, so dass ich meine Tätigkeitschwerpunkte eingegrenzt habe. Sollte sich daher im Rahmen einer Besprechung ergeben, dass Ihre Fragestellung aus einem der hier nicht vertretenen Bereiche herrührt, bin ich gerne mit einer Empfehlung behilflich.