Abfindung

Eine Abfindung wird in der Regel im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt. Grundlage für eine solche Abfindungszahlung kann ein Aufhebungsvertrag, ein gerichtlicher Vergleich oder einem Sozialplan sein. Stets muss jedoch eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw. zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung über die Zahlung einer Abfindung getroffen worden sein. Einen gesetztlichen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses kennt das deutsche Arbeitsrecht – bis auf ganz geringfügige Ausnahmen -nicht. Wenn auch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung in der täglichen Praxis die Regel ist, nach dem Kündigungsschutzgesetz stellt sie die Ausnahme dar, so dass eine Arbeitgeberkündigung das Arbeitsverhältnis auch ohne Zahlung einer Abfindung beenden kann.

Die Abfindungszahlung unterliegt der Lohnsteuer nicht jedoch der Sozialversicherung.