Durch das gewohnheitsrechtlich anerkannte Rechtsinstitut der betrieblichen Übung kann der Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Leistung erhalten. In der Praxis häufigster Anwendungsbereich ist dabei die mehrmals vorbehaltslose Zahlung von Weihnachtsgeld, auf die nach einer bestimmten Zeit ein Anspruch entsteht, obwohl der Arbeits- oder Tarifvertrag diese Leistung nicht vorsieht. Voraussetzung ist jedoch, dass der Arbeitgeber die Leistung vorbehaltslos erbracht hat.
Zu beachten ist darüber hinaus, dass ein Anspruch, der durch eine betriebliche Übung entstanden ist, auch durch eine gegenteilige betriebliche Übung auch wieder vernichtet werden kann. Zahlt der Arbeitgeber über einen längeren Zeitraum sodann kein Weihnachtsgeld mehr aus und nimmt der Arbeitnehmer dies widerspruchslos hin, besteht auch in Zukunft kein Anspruch mehr.